Umweltverträglichkeitsstudie: Text RP Freiburg | Fotos Pixabay und US
Untersuchung der Varianten hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Schutzgüter: Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen.
Der Arbeitskreis Autobahnzubringer Süd richtete am 25.01.2023, eine Anfrage zur
Umweltverträglichkeitsstudie an das Regierungspräsidium Freiburg.
Unsere Frage: Wird die Umweltverträglichkeitsstudie gleichwertig zur Straßenplanung
bewertet?
Hier die Antwort des Regierungspräsidiums Freiburg vom 03.02.2023:
RP: Wir wollten bei der Veranstaltung zum Ausdruck bringen, dass alle Varianten nach
gleichen Maßstäben untersucht werden.
1. Die Varianten sind nach gleichen Vorgaben zu entwickeln und in der gleichen
Darstellungstiefe zu beschreiben und zu diskutieren. Dies gilt für die Umweltschutzgüter
genauso wie für die anderen Planungsbeiträge. Varianten, denen bei näherer Betrachtung
unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen oder die sich als nicht zielführend erweisen
(z.B. aufgrund von Natura 2000-Belangen), können bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt
von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen werden.
2. Im Variantenvergleich werden die Varianten unter anderem bezüglich der Betroffenheit
des Schutzgutes Mensch durch Lärm und Schadstoffe (Be- und Entlastungswirkungen), die
Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild, städtebauliche und
raumstrukturelle Entwicklungen, die verkehrliche Wirksamkeit, die Wirtschaftlichkeit/Kosten
sowie die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bewertet. Unter
Abwägung aller Belange ergibt sich die Vorzugsvariante.
3. Die verschiedenen Umweltbelange sind also neben der verkehrlichen Wirksamkeit, der
Wirtschaftlichkeit und der städtebaulichen und raumstrukturellen Entwicklungen
ein gleichwertiges Kriterium bei der Variantenfindung.
Umweltverträglichkeitsstudie an das Regierungspräsidium Freiburg.
Unsere Frage: Wird die Umweltverträglichkeitsstudie gleichwertig zur Straßenplanung
bewertet?
Hier die Antwort des Regierungspräsidiums Freiburg vom 03.02.2023:
RP: Wir wollten bei der Veranstaltung zum Ausdruck bringen, dass alle Varianten nach
gleichen Maßstäben untersucht werden.
1. Die Varianten sind nach gleichen Vorgaben zu entwickeln und in der gleichen
Darstellungstiefe zu beschreiben und zu diskutieren. Dies gilt für die Umweltschutzgüter
genauso wie für die anderen Planungsbeiträge. Varianten, denen bei näherer Betrachtung
unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen oder die sich als nicht zielführend erweisen
(z.B. aufgrund von Natura 2000-Belangen), können bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt
von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen werden.
2. Im Variantenvergleich werden die Varianten unter anderem bezüglich der Betroffenheit
des Schutzgutes Mensch durch Lärm und Schadstoffe (Be- und Entlastungswirkungen), die
Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild, städtebauliche und
raumstrukturelle Entwicklungen, die verkehrliche Wirksamkeit, die Wirtschaftlichkeit/Kosten
sowie die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bewertet. Unter
Abwägung aller Belange ergibt sich die Vorzugsvariante.
3. Die verschiedenen Umweltbelange sind also neben der verkehrlichen Wirksamkeit, der
Wirtschaftlichkeit und der städtebaulichen und raumstrukturellen Entwicklungen
ein gleichwertiges Kriterium bei der Variantenfindung.