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Aktuelle Themen aus diesem Jahr zusammengefasst

AKASÜD-Nachgefragt! ExpertenWissen | RP Freiburg

AKASÜD-Nachgefragt! ExpertenWissen | RP Freiburg

Der Arbeitskreis Autobahnzubringer Süd steht für sachliche Diskussionen, offene Kommunikation, Gestaltung der Zukunft, Schutz der Menschen und der Natur. Dabei ist es uns wichtig, fachlich gestützte Debatten und Dialoge anzustoßen. Dies alles versehen mit einer größtmöglichen Transparenz und unter Einbeziehung von Experten und Expertinnen.
Als zuständiger Betreuer des Projekts (Autobahnzubringer Offenburg-Süd) beantwortete Steffen Hartmann vom Regierungspräsidium Freiburg (Abteilung 4 – Mobilität, Verkehr, Straßen Referat 44 – Planung) unsere Fragen.
Steffen Hartmann, Regierungspräsidium Freiburg

AKASÜD Viele Einwohner der südwestlichen Offenburger Stadtteile haben sich in den letzen Wochen bei uns gemeldet. Immer wieder geht es um die Abstände der Trassenvarianten V4, V4b und 7 zur Wohnbebauung der Stadtteile Offenburg-Hildboltsweier und Offenburg-Uffhofen. Können Sie hier schon Angaben machen?

St. Hartmann: In Hildboltsweier beträgt der minimale Abstand sowohl der V4 als auch V4b zur Wohnbebauung ca. 400 m (ca. Höhe Landebahn), V7 (im Königswald) ca. 600 m. In Uffhofen, am Knotenpunkt B3/ B33 kann aufgrund mehrerer Rampen und Fahrbahnen keine konkrete Aussage getroffen werden, grundsätzlich ist der Abstand zur Wohnbebauung unverändert zum Bestand. Die am nächsten zur Bebauung liegenden Rampen werden aber voraussichtlich einige Meter weiter von der Wohnbebauung entfernt sein als der Bestand.

AKASÜD Und wie ist der Abstand der Trassenvariante V3 zum Wohngebiet Hofweier?

St. Hartmann: Abstand zur Wohnbebauung Hofweier zwischen V3a südl. Fässlersee bis Freiburger Str./ Untere Lissen ca. 1.500 m, zur Pferdepension Seigel ca. 1.200 m.

AKASÜD Viele Fragen liegen uns auch zum Abstand der Trassenvarinate V3 zum Kinder- & Jugendbauernhof Marienhof vor. Wie sieht der Abstand hier aus?

St. Hartmann: Der Abstand zur V3a beträgt ca. 200 m.

AKASÜD Der gesamt Flächenverbrauch der einzelnen Varianten (V3, V4, V4b und V7) spielt in der öffentlichen Diskussion auch eine herausragende Rolle. Können Sie uns hier Zahlen nennen?

St. Hartmann: Der endgültige Flächenverbrauch kann nur grob abgeschätzt werden, da z.B. Flächen für Lärmschutzeinrichtungen, Straßenwasserbehandlungsanlagen u.v.m. noch nicht feststehen. Der Flächenverbrauch beträgt nach einer ersten Schätzung ca. 170.000 m2 für V3a, V4b und V7, für die V4 aufgrund der längeren Strecke ca. 10.000 m2 mehr. Dies stellt jedoch nur den Flächenbedarf inklusive Böschungen, Innenflächen der Knotenpunkte („Ohren“) etc. dar und nicht die versiegelte Fläche. Die versiegelte Fläche selbst umfasst ca. 60.000 m2.

AKASÜD Ein Gerücht jagt das nächste. Wir wollen uns an Fakten orientieren: Wie lange sind die einzelnen Varianten (V3, V4, V4b und V7) ?

St. Hartmann: Die Trassenlänge beträgt für die V4 ca. 3.700 m. Die drei anderen Varianten sind mit ca. 3.500 m fast gleich lang (Differenz <50 m).Die Angabe versteht sich allerdings inklusive des umzubauenden Bereichs der bestehenden B33 zwischen dem Knoten B3/B33 und der Ausfahrt Uffhofen/Platanenallee.

AKASÜD In Zeiten steigender Preise sind mögliche Baukosten natürlich auch ein Gesprächsthema. Können Sie uns zu den möglichen Baukosten der einzelnen Varianten (V3, V4, V4b und V7) näheres verraten?

St. Hartmann: Die ersten Kostenschätzungen befinden sich noch in Bearbeitung, daher kann keine konkrete Angabe gemacht werden. Klar ist jedoch, dass die im Bundesverkehrswegeplan angegebenen 21,8 Mio. € deutlich überschritten werden. Dies hat mehrere Gründe. Die Kostenschätzung des BVWP bezieht sich nur auf einen 2-streifigen Querschnitt mit einem teilplanfreien (d.h. die nachgeordnete Straße ist nicht kreuzungsfrei) Knotenpunkt B3/ B33.

Aktuell ist jedoch ein 4-streifiger Querschnitt mit einem planfreien (d.h. kreuzungsfreien) Knotenpunkt B3/ B33 (Kleeblatt) vorgesehen, was einen deutlich höheren verkehrlichen Wert bzgl. Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit, aber eben auch höhere Kosten mit sich bringt. Zudem ist der Baupreisindex seit 2013 um ca. 50 % gestiegen.

AKASÜD Viele Einwohner der Offenburger Südwest-Stadtteile sorgen sich auch um das Kleinod Marienhof. Ist in der Planung bereits jetzt ein besonderer Schallschutz z.B. bei der V3 in Höhe des Marienhofs geplant?

St. Hartmann: Ein Anspruch auf Lärmschutz entsteht, sobald die errechneten Auslösewerte für Verkehrslärm nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung überschritten werden. Aktiver und/oder passiver Lärmschutz wird für Anlieger mit entsprechendem Anspruch umgesetzt.

Liegt ein Anspruch vor, wird z.B. eine Lärmschutzwand vorgesehen. Der Entwurf erfolgt allerdings erst in der Entwurfsplanung, da solche Planungen zeitliche und finanzielle Ressourcen verbrauchen, die natürlich erst eingesetzt werden, wenn klar ist, welche Variante weiterverfolgt wird.

AKASÜD Könnte der Verlauf der V3 noch verändert werden? Z.B. mit mehr Abstand zum Marienhof?

St. Hartmann: Sollte sich die V3a als Vorzugsvariante herausstellen, wird versucht, die Trasse zu optimieren und den Abstand der B 33 zum Marienhof zu vergrößern.

AKASÜD Welche Bauwerke müssten bei den einzelnen Varianten gebaut werden? (Brücken, Unterführungen)

St. Hartmann: Die Bauwerke und ihre Lage werden erst in der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, endgültig festgelegt. Fest steht natürlich, dass ein Kreuzungsbauwerk B3/ B33 entstehen wird, ebenso ein Überführungsbauwerk über die A 5 für einen planfreien Autobahnanschluss. Ferner ist die bestehende Rheintalbahn zu überqueren. Mit diesem Bauwerk wird höchstwahrscheinlich zudem mindestens ein bahnparallel anzulegender Wirtschaftsweg überquert. Denkbar wären auch Wirtschaftswege links und rechts der Bahnlinie, die dann mit einem Bauwerk überquert würden. Weiter werden ggfs. erforderliche Bauwerke für das Radwegenetz im Bereich zwischen JVA und Gewerbegebiet Elgersweier vorgesehen. Bei den Varianten 4 und 4b sind zusätzlich Bauwerke zur Querung der Otto-Lilienthal-Str. und der Straße Am Flugplatz (diese auch bei V7) vorzusehen. Dazu kommen ggfs. weitere Wirtschaftswegunter- und Überführungen, die jedoch in ihrer Lage und Anzahl noch nicht feststehen.

Wichtige Hinweise des RP Freiburg:
Es handelt sich um grobe und unverbindliche Angaben, da sich die Trassenlagen und andere Trassierungselemente durch verschiedene Einflussfaktoren (entwurfstechnisch, umweltfachlich etc.) noch ändern können.

Es wird immer der geringste Abstand (worst case) genannt. Im Mittel sind die Abstände natürlich größer.
Der Arbeitskreis Autobahnzubringer Süd (AKA SÜD) ist eine Abteilung der Einwohnergemeinschaft Offenburg-Hildboltsweier.

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